Jugenduntersuchung J1
Die Jugenduntersuchung J1 dient
Mögliche Gefahren für die Gesundheit der Jugendlichen sollen dadurch abgewendet werden, dass bei aufgefundenen Verdachtsfällen eine eingehende Diagnostik, Beratung und erforderlichenfalls eine rechtzeitige Behandlung erfolgt.
Anspruch:
Jugendliche zwischen dem vollendeten 13. und dem vollendeten 14. Lebensjahr haben Anspruch auf eine Jugenduntersuchung. Die Anspruchsberechtigung schließt einen Zeitraum von jeweils 12 Monaten vor Vollendung des 13. Lebensjahres und nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein.