Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Untersuchung nach den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes dient
Mögliche Gefahren für die Gesundheit der Jugendlichen sollen dadurch abgewendet werden, dass bei aufgefundenen Verdachtsfällen eine eingehende Diagnostik, Beratung und erforderlichenfalls eine rechtzeitige Behandlung erfolgt.
Anspruch:
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vor Beginn oder während einer Ausbildung.